Impressum
Firmenname:
premigan Ltd
Firmeninhaber:
Thorsten Singelmann
Anschrift:
Raiffeisenstraße 3
83607 Holzkirchen
Deutschland
Telefon: 08024 / 47 67 18
Telefax: 08024 / 63 95
email: info@premigan.com
USt.-IdNr.: DE232685766 HRB 150348 Amtsgericht München
Inhaltlich verantwortlich (gemäß § 10 Absatz 3 MDStV):
Thorsten Singelmann
Allgemeine Geschäftsbedingungen premigan Ltd.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der premigan© Ltd., Raiffeisenstr. 3, 83607 Holzkirchen (im Folgenden: premigan©) und dem Besteller. Der Besteller kann diese Geschäftsbedingungen auf der premigan© - Homepage im Internet unter http://www.premigan.com/index.php?id=9 einsehen. Auf Anforderung werden diese Geschäftsbedingungen in Textform oder in elektronischer Form übersandt.
(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Besteller im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, welche Ware(n) an Hand des Internetauftrittes von premigan© auswählen und hinsichtlich dieser Ware(n) ein rechtsgültiges Angebot gegenüber premigan© abgeben.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Gechäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde seitens premigan© ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail zugestimmt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder in Kenntnis von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller durch premigan© vorbehaltlos ausgeführt wird.
(4) Alle weitergehenden Vereinbarungen, die zwischen premigan© und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens premigan©.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Die Warenpräsentation auf der premigan© -Homepage unter www.premigan.com stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei premigan© Waren zu bestellen.
(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware von premigan© erwerben zu wollen. Durch Bestellung der gewünschten Waren an Hand der premigan© -Homepage im Internet (www.premigan.com), via Email (info@premigan.com), via Fax (08024 / 63 95) oder via Telefon (08024 / 47 67 18 ) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(3) Wird die Ware unter Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs bestellt, bestätigt premigan© den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) premigan© ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei premigan© anzunehmen.
(5) Die Auftragsbestätigung im Sinne einer Annahmeerklärung erfolgt grundsätzlich durch Übermittlung einer Email. premigan© behält sich das Recht vor, die Annahmeerklärung auch in einer sonstigen, geeigneten Übermittlungsform abzugeben, wobei hierfür Textform oder eine mündliche Erklärung unter ausdrücklichem Hinweis auf diese Geschäftsbedingungen genügen. Die Annahme kann auch durch Auslieferung an den Besteller erklärt werden.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von premigan©. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von premigan© zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferern von premigan©. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung im Falle des Abs. (6) unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet oder dem Besteller auf eine andere Bestellung angerechnet.
Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Vertragstext durch premigan© gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst dieser Geschäftsbedingungen per Email oder in sonstiger geeigneter Weise entsprechend Abs. (5) Satz 2 zugesandt.
(9) An Abbildungen, Zeichnungen, Texten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich premigan© die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch premigan©.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste von premigan©. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten auf www.premigan.com werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig und durch die aktuelle Angabe ersetzt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Homepage von premigan©.
Alle Angaben, Beschreibungen und Preisangaben werden von premigan© mit größter Sorgfalt zusammengestellt; für Schreibfehler, offensichtliche Irrtümer und kurzfristige technische Änderungen in der Preisliste sowie in den Seiten des Internetauftrittes von premigan© wird eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernommen.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Werk“. Die Versandkosten betragen pauschal EUR 7,-, im Falle der Nachnahme EUR 12,50. Ab einem Bestellwert in Höhe von EUR 450,- incl. MWSt erfolgt die Lieferung versandkostenfrei. Bei Teillieferungen werden die Versandkosten dem Besteller nur einmal in Rechnung gestellt.
(3) Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. premigan© behält sich das Recht vor, Preise aufgrund gestiegener Produktionskosten, Kursschwankungen oder sonstiger, nicht vorhersehbarer und nicht kalkulierbarer Schwankungen des Marktes ohne vorherige Ankündigung anzugleichen.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Der Besteller kann den Kaufpreis per Nachnahme oder Vorkasse durch Überweisung begleichen. Bei erstmaliger Bestellung ist Lieferung durch premigan© nur gegen Vorkasse durch Überweisung möglich. Bei der Zahlungsart „Vorkasse durch Überweisung“ fallen keine zusätzlichen Gebühren für den Besteller an.
(6) Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Unternehmer behält sich premigan© das Recht vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von premigan© anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von premigan© angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von premigan© setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist premigan© berechtigt, den premigan© insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) premigan© haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. premigan© haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von premigan© zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) premigan© haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von premigan© zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter von premigan© oder Erfüllungsgehilfen ist premigan© zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von premigan© zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von premigan© auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) premigan© haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von premigan© zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haftet premigan© im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§5 Gefahrenübergang – Transporteur und Transportversicherung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist gegenüber einem Unternehmer Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden in diesem Fall nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Unternehmer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Unternehmer im Verzug der Annahme ist. Sofern der Unternehmer es wünscht, wird premigan© die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Unternehmer.
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Verbraucher im Verzug der Annahme ist.
§ 6 Rückgaberecht für Verbraucher
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von premigan©.
Ein Rückgaberecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden und nicht ohne weiteres in ihre Einzelteile zerlegt werden können oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und nicht ohne weiteres in ihre Einzelteile zerlegt werden können oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an
premigan© Ltd., Raiffeisenstr. 3, 83607 Holzkirchen
Rückgabefolge: Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
premigan© Ltd., Geschäftsleitung
ENDE DER RÜCKGABEBELEHRUNG
§ 7 Mängelhaftung
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist premigan© verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. premigan© ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung oder Bedienung oder Lagerung an der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen premigan©. Für die Frage, ob das Kriterium „unsachgemäß“ gegeben ist, ist insbesondere auf die Angaben des Herstellers abzustellen. Hersteller von Graphitschäften und premigan© übernehmen keine Gewährleistung bei Schaftbrüchen, die nachweislich durch das Spielen von Gummi- oder Kunstrasenmatten entstanden sind, oder durch sonstige missbräuchliche zweckfremde Verwendung oder Nutzung der Ware.
Verbraucher müssen premigan© innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich oder in Textform unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung ist der Zugang der Unterrichtung bei premigan©. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Wählt der Verbraucher wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, falls premigan© die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (vgl. Abs. 2).
Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist premigan© lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erteilt premigan© nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von premigan© auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Soweit die Schadensersatzhaftung von premigan© ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von premigan©.
§ 8 ergänzende Mängelhaftung gegenüber Unternehmern
(1) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In diesem Fall wird für Mängel der Ware zunächst nach Wahl von premigan© Gewähr geleistet durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware gegenüber premigan© schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(2) premigan© haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Unternehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von premigan© beruhen. Soweit premigan© keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) premigan© haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern eine wesentliche Vertragspflicht von premigan© schuldhaft verletzt wird; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich premigan© das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Besteller ist verpflichtet, premigan© einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller gegenüber premigan© unverzüglich anzuzeigen, falls das Eigentum an der Ware noch nicht auf den Besteller übergegangen ist.
premigan© ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (2) oder (3) dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 10 ergänzende Eigentumsvorbehaltssicherung gegenüber Unternehmern
(1) Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich premigan© das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist premigan© berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch premigan© liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, premigan© hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch premigan© liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. premigan© ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller premigan© unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit premigan© Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, premigan© die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller gegenüber premigan© für den entstandenen Ausfall.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt premigan© jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. premigan© nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis von premigan©, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät, bleibt hiervon unberührt.
premigan© verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann premigan© verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner gegenüber premigan© bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für premigan© vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, premigan© nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt premigan© das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, premigan© nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt premigan© das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller premigan© anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für premigan©.
(7) Der Besteller tritt an premigan© auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen von premigan© gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) premigan© verpflichtet sich, die premigan© zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von premigan© die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt premigan©.
§ 11 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und premigan© erforderlich ist.
§ 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausgeschlossen. Sofern der Besteller Kaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München. premigan© ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht, dem Gericht des Hauptsitzes des Bestellers oder dem Gericht einer Niederlassung des Bestellers zu verklagen. Die Regelung des Abs. (2) gilt auch, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Geschäftsniederlassung von premigan© in Holzkirchen Erfüllungsort.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


